Dienstleistungen
Soziale Nachhaltigkeit trifft Spitzenqualität:
Entdecken Sie die Dienstleistungen unserer WfbM
Werkstätten Hainbachtal:
Gemeinsam geben wir Menschen mit Behinderung eine wertvolle Perspektive
Hochwertige Dienstleistungen durch unsere Profis
Wir bearbeiten Ihre Aufträge flexibel, termintreu und kompetent
Wir legen großen Wert darauf, dass Sie als Kunde mit unserer Arbeit rundum zufrieden sind. Deswegen nehmen wir uns die Zeit zuzuhören und verstehen es ausgezeichnet, auch flexibel auf die Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen.
Individuelle Beratung
Faire Preise
Soziale Nachhaltigkeit
Hervorragende Arbeitsergebnisse
Langjähriges Vertrauen
Mit diesen Kunden arbeiten wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammen
Unsere Dienstleistungen im Überblick
Ausgleichsabgabe
Unternehmen, die sich dazu entscheiden, die Werkstätten Hainbachtal zu beauftragen, setzen ein Zeichen für soziale Nachhaltigkeit. Zusätzlich profitieren sie von der Ausgleichsabgabe.
Nach dem Sozialgesetzbuch IX sind Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht besetzten Pflichtplatz muss der Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt zahlen.
Ihr Vorteil: Bei Beauftragung einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) mindern die anrechenbaren Lohnkosten der WfbM die zu zahlenden Ausgleichsabgaben. Bis zu 50% der in Rechnung gestellten Lohnkosten können berücksichtigt werden (§ 223 SGB IX).
Beispielrechnung:
- Sie beschäftigen 100 Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen.
- Davon sind 2 Mitarbeiter Menschen mit Behinderungen (Beschäftigungsquote von 2%).
- Dementsprechend haben Sie für 3 unbesetzte Pflichtplätze monatlich 600 Euro als Ausgleichsabgabe zu entrichten (3 x 200 Euro).
- Im Jahr sind das 7.200 Euro.
- Vergeben Sie Aufträge an eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, in denen anrechenbare Lohnkosten in Höhe von 14.400 Euro enthalten sind, so können bis zu 50% der in Rechnung gestellten Lohnkosten (max. 7.200 Euro) auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
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Berechnen Sie hier Ihre Ausgleichabgabe online: www.integrationsaemter.de / www.rehadat-ausgleichsabhabe.de